Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Tippgeber-Provisionen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Voraussetzungen und Bedingungen für die Zahlung einer Tippgeber-Provision durch die ImmoDC GmbH, Amalienweg 1, 93142 Maxhütte-Haidhof (nachfolgend „ImmoDC“), an Personen, die Hinweise auf Verkaufsobjekte geben (nachfolgend „Tippgeber“).
Mit Einreichung des Tippgeberformulars erkennt der Tippgeber diese Bedingungen an.
§ 2 Gegenstand der Vereinbarung
(1) Der Tippgeber benennt der ImmoDC eine Immobilie bzw. einen Eigentümer mit Verkaufsabsicht.
(2) ImmoDC prüft, ob die benannte Immobilie bereits bekannt ist oder ein Vertragsverhältnis besteht.
(3) Ein Anspruch auf Annahme oder Vermarktung des Objekts durch ImmoDC besteht nicht.
§ 3 Voraussetzungen für eine Tippgeber-Provision
Ein Anspruch auf Tippgeber-Provision entsteht nur, wenn sämtliche nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
– das Tippgeberformular wird vollständig ausgefüllt und bei ImmoDC eingereicht
– die benannte Immobilie war ImmoDC zuvor nicht bekannt
– der Eigentümer erteilt ImmoDC einen Maklerauftrag
– die Immobilie wird aufgrund der Tätigkeit von ImmoDC erfolgreich provisionspflichtig verkauft
– ein rechtswirksamer notarieller Kaufvertrag wird abgeschlossen
– die Maklerprovision ist vollständig bei ImmoDC eingegangen
– der Tippgeber ist volljährig
Ein Anspruch besteht nicht, wenn eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt ist.
§ 4 Höhe der Tippgeber-Provision
(1) Die Tippgeber-Provision beträgt:
– 10 % der von ImmoDC vereinnahmten Nettomaklerprovision
oder
– mindestens 1.000 €,
maßgeblich ist der jeweils höhere Betrag.
(2) Berechnungsgrundlage ist ausschließlich die tatsächlich bei ImmoDC eingegangene Maklerprovision.
(3) Die ImmoDC informiert den Tippgeber nach Eingang der Maklerprovision, sodass dieser eine Rechnung stellen kann.
§ 5 Fälligkeit der Provision
(1) Die Tippgeber-Provision ist verdient und fällig:
– nach Abschluss eines rechtswirksamen notariellen Kaufvertrages und
– nach vollständigem Zahlungseingang der Maklerprovision bei ImmoDC.
(2) Vor Eintritt dieser Voraussetzungen besteht kein Zahlungsanspruch.
§ 6 Kein Anspruch bei Nichtzustandekommen des Verkaufs
Kommt kein notarieller Kaufvertrag zustande oder erfolgt kein provisionspflichtiger Verkauf der Immobilie, entsteht kein Anspruch auf eine Tippgeber-Provision.
§ 7 Rückabwicklung des Kaufvertrages
(1) Wird ein abgeschlossener Kaufvertrag aus irgendeinem Grund rückabgewickelt und entfällt dadurch die Maklerprovision, entfällt auch der Anspruch auf die Tippgeber-Provision.
(2) Bereits ausgezahlte Tippgeber-Provisionen sind in diesem Fall vollständig an ImmoDC zurückzuzahlen.
§ 8 Ausschluss von Mehrfachansprüchen / Reihenfolge der Hinweise
(1) Bei mehreren Tippgebern für dieselbe Immobilie erhält ausschließlich derjenige Anspruch auf eine Tippgeber-Provision, dessen Hinweis zuerst vollständig bei der ImmoDC GmbH per Email oder WhatsApp eingegangen ist.
(2) Maßgeblich ist der zeitlich erste vollständig ausgefüllte und schriftlich eingereichte Hinweis mittels Tippgeberformular bei der ImmoDC GmbH.
(3) Mündliche Hinweise, unverbindliche Anfragen oder unvollständige Angaben begründen keinen Anspruch auf eine Tippgeber-Provision.
§ 9 Ablehnung oder Beendigung der Vermarktung
ImmoDC behält sich das Recht vor, die Vermarktung einer benannten Immobilie jederzeit ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zu beenden. Ein Anspruch auf Provision entsteht hierdurch nicht.
§ 10 Datenschutz
Die vom Tippgeber übermittelten Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung des Hinweises und im Rahmen gesetzlicher Vorschriften verarbeitet.
§ 11 Haftung
Die Haftung von ImmoDC ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit gesetzlich zulässig.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der ImmoDC GmbH.

